Wohngeld-Antrag Bayern automatisch ausfüllen
Wohngeld (Mietzuschuss nach dem Wohngeldgesetz) entlastet Haushalte mit geringem Einkommen bei der Miete. Der Antrag fragt Haushalt, Einkommen und Miete im Detail ab.
Offizielle Quelle
- Zuständige Stelle
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Stand des Formulars
- 01/2023
- Formular (PDF)
- Offizielles PDF herunterladen
- Online-Antrag
- Online-Antrag über das BayernPortal.
Angaben ohne Gewähr (Stand: Juni 2026) — maßgeblich ist die zuständige Behörde.
So füllt Filento deinen Wohngeld-Antrag aus
- Formular laden: das offizielle Blanko-PDF hochladen (Link oben) — Filento erkennt alle Felder automatisch.
- Unterlagen hochladen: z. B. Mietvertrag, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, Mietbescheinigung des Vermieters, Kontoauszüge. Auch als Handy-Foto — mit eingebautem Dokumentenscanner.
- Prüfen & fertig: Filento überträgt deine Daten in die richtigen Felder. Du kontrollierst alles in der Vorschau und lädst das fertige PDF herunter.
Häufige Fragen
Wo bekomme ich den offiziellen Wohngeld-Antrag in Bayern?
Zuständig ist: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Das offizielle Formular bzw. die Antragsseite findest du über den Link auf dieser Seite. Stand der Fassung: 01/2023.
Wie füllt Filento den Antrag automatisch aus?
Du lädst das Blanko-Formular und deine Unterlagen hoch (z. B. Mietvertrag, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, Mietbescheinigung des Vermieters, Kontoauszüge). Filento erkennt die Formularfelder und überträgt deine Daten automatisch an die richtigen Stellen. Vor dem Abschluss prüfst du alles in einer übersichtlichen Vorschau.
Ist das DSGVO-konform?
Ja. Filento wird in der EU gehostet, deine Daten werden verschlüsselt verarbeitet und nur mit deiner ausdrücklichen Einwilligung genutzt. Du kannst deine Daten jederzeit exportieren oder löschen.
Ersetzt Filento eine Beratung?
Nein. Filento füllt das Formular mit deinen Daten aus — die inhaltliche Prüfung und Abgabe bleibt bei dir bzw. der Behörde. Maßgeblich sind immer die Angaben der zuständigen Stelle (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr).