Elterngeld-Portalumstellung 2026: Was sich ändert

Veröffentlicht am 16. August 2026 · 5 Min. Lesezeit

Seit dem 16. August 2026 gilt für den Elterngeldantrag eine neue Zuständigkeit: Wessen Kind ab diesem Tag geboren wird, beantragt nicht mehr über das bisherige Portal ElterngeldDigital, sondern über das neue Portal mein-elterngeldantrag.de. Für alle anderen ändert sich vorerst nichts — mit einer wichtigen Ausnahme. Dieser Artikel ordnet ein, welches Portal für wen gilt, was mit einem bereits begonnenen Antrag passiert und worauf du in der Übergangszeit achten solltest.

Stand 16.08.2026. Die technische Umstellung läuft noch bis voraussichtlich 31.10.2026 — Details können sich in dieser Zeit ändern. Maßgeblich ist immer die Auskunft deiner zuständigen Elterngeldstelle (Tabelle weiter unten verlinkt).

Kind geboren ab dem 16.08.2026: mein-elterngeldantrag.de

Für diese Geburten ließ sich in ElterngeldDigital schon vor der Umstellung kein neuer Antrag mehr anlegen — das System hat frühzeitig auf das neue Portal verwiesen. Dort gilt aktuell eine Übergangslösung: Du füllst den Antrag online aus, musst ihn danach aber ausdrucken, unterschreiben und per Post an deine zuständige Stelle schicken. Eine durchgehend digitale Einreichung über das neue Portal ist laut aktueller Planung ab Anfang September 2026 wieder vorgesehen — das ist ein Planungsstand, keine Zusage, also im Zweifel direkt im Portal nachsehen, ob sich das inzwischen geändert hat.

Kind vor dem 16.08.2026 geboren, Antrag noch nicht eingereicht?

Hast du deinen Antrag bereits in ElterngeldDigital begonnen, ist der 31.08.2026 die letzte Gelegenheit, ihn dort noch abzuschließen und einzureichen. Danach läuft die Einreichung — auch für vor dem 16.08. geborene Kinder — über das neue Portal. Wer noch gar nicht begonnen hat, kann direkt auf mein-elterngeldantrag.de starten, statt sich extra bei ElterngeldDigital anzumelden.

Was passiert mit meinen Daten aus ElterngeldDigital?

Bereits eingegebene Antragsdaten aus einem ElterngeldDigital-Konto werden laut Anbieter unverändert übernommen und stehen im neuen Portal weiter zur Verfügung. Du musst also nicht bei null anfangen, nur weil sich das Portal geändert hat.

Welches Portal gilt genau für meine Elterngeldstelle?

Die Umstellung läuft gestaffelt — nicht jede der Elterngeldstellen in den 16 Bundesländern schaltet zum exakt gleichen Zeitpunkt um. Die aktuelle Einordnung je Bundesland (online, postalisch oder gemischt) steht in der Behörden-Tabelle auf der Elterngeld-Seite.

Und dann?

Unabhängig davon, welches Portal für dich gilt: Am Ende steht ein ausgefülltes Formular — online generiert und ausgedruckt oder klassisch von Hand. Genau an diesem Schritt hilft Filento: Formular hochladen, deine Unterlagen (Geburtsurkunde, Einkommensnachweise, Krankenkassenbescheinigung) dazu, Filento überträgt die Angaben automatisch in die richtigen Felder — inklusive der Kästchenfelder für IBAN und Steuer-ID, die auf Papier erfahrungsgemäß am häufigsten schiefgehen.

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