Elterngeld gemeinsam beantragen: Unterschrift des zweiten Elternteils

Veröffentlicht am 16. August 2026 · 4 Min. Lesezeit

Der Elterngeldantrag sieht standardmäßig zwei Unterschriftsfelder vor — eines für jeden Elternteil. Wird er gemeinsam gestellt, aber nur von einer Person unterschrieben, gilt er als formal unvollständig, selbst wenn alle übrigen Angaben stimmen. In der Praxis ist das einer der Gründe, warum ein sonst fertiger Antrag zurückkommt.

Wann sind zwei Unterschriften nötig?

Immer dann, wenn beide Elternteile im Antrag als Empfänger von Elterngeld auftreten — etwa weil sich beide die Monate aufteilen oder weil ein Partnerschaftsbonus beantragt wird. Der Antrag fragt dann für jede Person eigene Angaben ab (Einkommen, geplante Elterngeldmonate) und verlangt entsprechend auch die Unterschrift von beiden. Stellt dagegen nur ein Elternteil den Antrag — klassischerweise als alleinerziehende Person —, reicht folgerichtig eine Unterschrift.

Wo im Formular steht das?

Die meisten Formulare gliedern den Hauptantrag in einen Abschnitt je Elternteil, jeweils mit eigenem Feld für Ort, Datum und Unterschrift am Ende des jeweiligen Abschnitts — nicht nur ganz am Schluss des gesamten Dokuments. Wer nur die letzte Seite durchblättert und dort unterschreibt, übersieht leicht das Unterschriftsfeld mitten im Dokument. Ein kurzer Check vor dem Abschicken lohnt sich: Steht überall eine Unterschrift, wo im Text zwei Namen auftauchen?

Was, wenn nur eine Person gerade unterschreiben kann?

Leben die Eltern getrennt oder ist ein Elternteil vorübergehend nicht erreichbar — etwa im Ausland —, wird die gemeinsame Unterschrift praktisch schwierig. Dafür gibt es keine einheitliche Lösung über alle Elterngeldstellen hinweg: Manche akzeptieren ein separat unterschriebenes Blatt des zweiten Elternteils als Anlage, andere bestehen auf der Unterschrift auf dem Originalformular. Am sichersten ist eine kurze Rückfrage bei der zuständigen Stelle, sobald absehbar ist, dass eine gemeinsame Unterschrift eng wird — nicht erst kurz vor dem Abschicken.

Gilt das auch beim Online-Antrag?

Ja — auch digital gestellte Anträge markieren, wenn eine zweite Person mitwirken muss. Bei der aktuellen Portalumstellung auf mein-elterngeldantrag.de läuft das für Geburten ab dem 16.08.2026 ohnehin über den Umweg Ausdrucken, Unterschreiben, Einsenden — dort gilt für die zweite Unterschrift dasselbe wie auf Papier: zwei Unterschriftsfelder, zwei Unterschriften.

Filento nimmt dir die zweite Unterschrift nicht ab — die bleibt Sache der beiden Elternteile. Was Filento übernimmt: alle übrigen Angaben so vollständig und korrekt ausfüllen, dass beim Gegenlesen nur noch die Unterschriftsfelder offen sind.

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