Verpflichtungserklärung: wie viel Einkommen brauche ich als Gastgeber?
Veröffentlicht am 16. August 2026 · 5 Min. Lesezeit
Eine feste Zahl gibt es nicht: Wie hoch dein Einkommen für eine Verpflichtungserklärung sein muss, berechnet die Ausländerbehörde für jeden Fall einzeln — eine pauschale Angabe wäre hier schlicht falsch. Was du aber schon vorab wissen kannst: wovon die Berechnung abhängt und welche Nachweise du dafür brauchst.
Wovon die Berechnung abhängt
Die Ausländerbehörde prüft deine Bonität im Einzelfall — maßgeblich sind unter anderem, wie viele Personen du bereits selbst unterhältst (dein eigener Haushalt), wie viele Personen du einlädst und ob es sich um Erwachsene oder Kinder handelt. Je mehr Personen insgesamt zu versorgen sind, desto höher fällt die individuell berechnete Anforderung aus. Die genaue Zahl für deine Situation nennt dir die Behörde erst nach Prüfung deiner Unterlagen.
Welches Einkommen zählt
- Angestellte: Arbeitsvertrag plus Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate.
- Selbstständige und Freiberufler: der letzte Steuerbescheid, ergänzt um eine Bescheinigung des Steuerberaters oder der Steuerberaterin zum aktuellen monatlichen Einkommen.
- Rentner: Rentenbescheid plus Auszahlungsnachweis der letzten drei Monate.
Wenn das laufende Einkommen nicht reicht
Reicht dein laufendes Einkommen allein nicht aus, akzeptieren manche Ausländerbehörden ergänzend einen Nachweis über vorhandene Ersparnisse. Da das von Behörde zu Behörde unterschiedlich gehandhabt wird, lohnt sich hier eine Rückfrage vor dem Termin — lieber vorab klären, welche Nachweisform in deinem Fall zählt, als mit den falschen Unterlagen anzureisen.
Am besten vorab bei der Ausländerbehörde erfragen
Weil die Berechnung individuell erfolgt, ist ein kurzer Anruf oder eine Nachricht an deine zuständige Ausländerbehörde vor dem Termin die zuverlässigste Quelle — zuverlässiger als jede pauschale Faustregel. Mehr zum weiteren Ablauf steht im Artikel Verpflichtungserklärung: der Ablauf.
Filento hilft dir, deine Einkommensnachweise — Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid oder Rentenbescheid — vollständig und übersichtlich für den Termin vorzubereiten. Ob es im Einzelfall reicht, entscheidet weiterhin die Ausländerbehörde.
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