Wohngeld in der WG beantragen

Veröffentlicht am 16. August 2026 · 4 Min. Lesezeit

In einer Wohngemeinschaft läuft der Wohngeldantrag anders als bei einer Familie oder einem Paar in derselben Wohnung: Es gibt keinen gemeinsamen Antrag für die ganze WG. Jede Person stellt ihren eigenen Antrag.

Jeder Mitbewohner beantragt einzeln

In einer WG gilt jede Person formal als eigener Haushalt — vergleichbar mit einem Einpersonenhaushalt, auch wenn ihr euch die Wohnung teilt. Es reicht nicht, alle Mitbewohner in einem gemeinsamen Formular aufzulisten: Jede Person füllt ihr eigenes Antragsformular aus und reicht es eigenständig ein.

Nur dein eigener Anteil zählt

In deinem Antrag zählt ausschließlich dein eigenes Einkommen — das deiner Mitbewohner spielt keine Rolle. Genauso läuft es bei der Miete: Als Mietgrundlage trägst du nicht die Gesamtmiete der Wohnung ein, sondern nur den Anteil, den du selbst zahlst. Was Kaltmiete, Betriebskosten und Heizkosten dabei genau bedeuten, steht im Artikel Warmmiete oder Kaltmiete.

Deinen Mietanteil belegen

Steht dein Anteil bereits im Mietvertrag, reicht dieser als Beleg. Ist im Vertrag nur die Gesamtmiete der Wohnung genannt, hilft eine kurze schriftliche Erklärung, wie ihr euch als Mitbewohner die Kosten aufteilt — das macht die Angabe für die Wohngeldstelle nachvollziehbar. Mehr zur Mietbescheinigung selbst im Artikel Mietbescheinigung: Teil I und Teil II.

Was du vorbereiten solltest

  • Deinen Mietvertrag, idealerweise mit ausgewiesenem Mietanteil.
  • Deine eigenen Einkommensnachweise — nicht die deiner Mitbewohner.
  • Bei Bedarf eine schriftliche Erklärung zur Kostenaufteilung in der WG.

Filento überträgt deinen Mietanteil und deine Einkommensnachweise automatisch in dein eigenes Antragsformular — die Mitbewohner füllen ihr Formular jeweils separat aus.

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